ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ZIMMERBUCHUNGEN & VERANSTALTUNGEN.
Sehr geehrter Hotelgast!
Wir geben uns alle Mühe, Ihnen Ihren Aufenthalt im HOTEL BELLEVUE DÜSSELDORF so angenehm wie möglich zu gestalten. Deshalb sollten Sie wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Bitte beachten Sie nachstehende allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und im beiderseitigen Interesse klären sollen, und die Sie mit Ihrer Reservierung/Buchung anerkennen.
VERTRAGSABSCHLUSS Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmer, Räume, Flächen, Apartments, Suiten und sonstige Leistungen bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden. Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden Hotel-AGB. Die AGB des Kunden oder Auftraggebers werden nicht anerkannt. Eine Unter- oder Weitervermietung an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Hat ein Dritter für einen Kunden oder Geschäftspartner bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für das Hotel dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb zehn Tagen von dem angebotenen Rücktrittsrecht Gebrauch macht. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate.
AN- UND ABREISE Soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, steht dem Gast das Zimmer ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Zimmerrückgabe hat bis spätestens 12.00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen. Danach ist das Hotel berechtigt bis 18.00 Uhr 50% des vollen Übernachtungspreises in Rechnung zu stellen, ab 18.00 Uhr jedoch 100%. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist. Reservierte Zimmer, die nicht bis zum spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden, können durch das Hotel anderweitig vergeben werden; falls nicht ausdrücklich eine spätere Anreise schriftlich vereinbart wurde.
LEISTUNGEN UND PREISE Vereinbarter Preis und die vereinbarte Leistungen des Hotels ergeben sich aus der Reservierungsbestätigung. Sofern die Reservierung nicht bestätigt wurde, gelten die im Zimmer ausgehängten Preise; die das Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer beinhalten. Der Kunde ist verpflichtet, die für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen gelten bzw. den vereinbarten Preis des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen an Dritte. Ändert sich nach Vertragsabschluß die gesetzliche Mehrwertsteuer, so ändern sich auch die vereinbarten Preise entsprechend. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung bzw. Zimmerbuchung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben. Das Hotel ist berechtigt die Preise zu ändern, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
VERANSTALTUNGEN Der Veranstalter hat dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl bis spätesten 6 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten, gegenüber der als endgültig gemeldeten Anzahl, werden bis maximal 5% berücksichtigt und der Abrechnung zugrunde gelegt; darüber hinausgehende Abweichungen nach unten finden keine Berücksichtung und gehen zu Lasten des Kunden oder Veranstalters. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmeranzahl zugrunde gelegt. Überschreitungen müssen vorher mit dem Hotel abgestimmt werden. Überschreitet oder verlängert der Kunde/Auftraggeber, im Hotel, die vereinbarte Mietzeit in den Veranstaltungsräumen, so ist für jede weitere Stunde eine Verlängerungsmiete von € 100,00 pro angemieteten Raum fällig. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das Hotel ab 24.00 Uhr Bedienungsgeld aufgrund von Einzelnachweisen oder einen Nachtzuschlag von mindestens € 150,00 für jeweils 2 Servicekräfte abrechnen, soweit das vereinbarte Entgelt nicht bereits eine Zeitdauer über Mitternacht hinaus berücksichtigt. Der Veranstalter ist grundsätzlich nicht berechtigt, Speisen und/oder Getränke zu den Veranstaltungen mitzubringen. Sonderregelungen bedürfen der Schriftform und beinhalten eine Servicegebühr bzw. Korkgeld. Veranstalter/Besteller haften für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellten Speisen und Getränke. Der Veranstalter oder Besteller ist verpflichtet, dem Hotel unaufgefordert mitzuteilen, wenn die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung aufgrund ihres Inhaltes oder Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Zeitungsanzeigen sowie sonstige Werbemaßnahmen oder Veröffentlichungen, insbesondere Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, politischen oder religiösen Veranstaltungen und Verkaufsveranstaltungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.
RECHNUNGEN DES HOTELS SOWIE ZAHLUNG Für die Reservierung kann vom Hotel bei Vertragsabschluß oder danach eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden; dies gilt insbesondere für Großmessen oder andere Veranstaltungen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug/netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen, falls das Hotel nicht einen höheren oder der Gast einen niedrigeren Verzugschaden nachweist. Für jede Mahnung, nach Verzugseintritt, wird eine Mahngebühr in Höhe von € 10,00 erhoben. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist Düsseldorf, auch dann, wenn etwa aufgrund besonderer Vereinbarungen die Forderungen kreditieren und/oder aufgrund gesonderter Rechnungsstellung und Vereinbarungen erst später fällig werden. Rückvergütung oder Erstattungen nicht in Anspruch genommener Leistungen sind nicht möglich. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN, RÜCKTRITT, ABBESTELLUNG Ein Rücktritt vom Vertrag muss in Schriftform erfolgen und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der Gast, wenn er vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt verpflichtet, dem Hotel die vereinbarte Gegenleistung zu bezahlen. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungs-Erbringung. Sofern ein Recht zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde oder Auftraggeber bis zum vereinbarten Termin zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht bis zum vereinbarten Termin den Rücktritt gegenüber dem Hotel erklärt. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden Schaden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Es werden dem Kunden/Auftraggeber dann 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 60% des Preises für lediglich bestellte Speisen und Getränke, und 70% bei Pauschalvereinbarungen = Unterkunft plus Verpflegung, berechnet. Bei Veranstaltungen ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, zuzüglich 35% des Umsatzes der Verpflegungsvereinbarung bei Rücktritt bis vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Umsatzes der Verpflegungsvereinbarung. War diese noch nicht konkret festgelegt, so gilt Mindest-Menüpreis – Bankett x Personenzahl. Ersparte Aufwendungen des Hotels sind damit abgegolten. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Stornokosten für bestellte technische Einrichtungen zur Durchführung einer Veranstaltung fallen insoweit an, als zum Zeitpunkt der Stornierung durch deren Bereitstellung bereits ein Kostenaufwand entstanden Ist und dieser nicht durch anderweitige Verwendung gedeckt werden kann.
RÜCKTRITT DURCH DAS HOTEL Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls Angeforderte Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nicht zeitgerecht eingehen, ohne auf einen etwa entstehenden Ausfallschaden zu verzichten. Hierzu zählt auch höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen. Das Hotel ist in diesem Fall auch berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Weitere Schadenersatzansprüche des Hotels bleiben unberührt. Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung, namentlich die im Hotel vorgesehene Veranstaltung, den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebs, die Sicherheit und/oder den Ruf des Hotels gefährden kann. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. des Veranstalters oder Zwecks gebucht werden. Das Hotel nicht mehr, durch Verkauf, Veräußerung des Hotelgebäudes an dritte oder durch Insolvenz, existiert. Kunden, Gäste und Firmen die Buchungen vorgenommen haben werden so gut es geht frühzeitig informiert. Eine Haftung für Schadenersatz wird grundsätzlich in diesem Fall ausgeschlossen. Wurde mit dem Kunden/Veranstalter eine schriftliche Vereinbarung über dessen Rücktrittsrecht bis zu einem bestimmten Termin getroffen, so ist das Hotel in der Zeit bis zu diesem Termin zum Rücktritt berechtigt, sofern Anfragen anderer Kunden und Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern/Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet. Im Fall des berechtigten Rücktritts durch das Hotel steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz zu.
HAFTUNG Das HOTEL BELLEVUE DÜSSELDORF haftet dem Kunden nach den Bestimmungen des BGB. Allerdings ist seine Haftung für das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit dieser Personen beschränkt. Für Garderobe, insbesondere Pelze und Ledermäntel, die vor oder in den Gasträumen, Zimmern, Suiten, Apartments, Rezeption und Veranstaltungsräumen abgegeben sind, besteht keine Haftung. Bei mitgebrachten Gegenständen, insbesondere z. B. auch Ausstellungsgegenstände, obliegt dem Veranstalter/Besteller/Kunde die sachgerechte Versicherung. Für Geld und Wertsachen wird gem. §701 BGB nur bis zu einem Betrag von € 767,00 gehaftet. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn die in Zimmern/Apartments/Suiten oder Veranstaltungsräumen belassenen Gegenstände unverschlossen bleiben. Der Gast hat die Möglichkeit, Wertgegenstände in seinem Zimmersafe, gegen Gebühr, zu deponieren. Ferner ist die Rezeption/Empfang berechtigt, gegen Quittung, Wertgegenstände im hoteleigenen Hauptsafe zu hinterlegen. Ebenfalls kann Geld, gegen Ausgabe einer entsprechenden Quittung, an der Hotelkasse entgegen genommen werden. Der Besteller/Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso ein zu stehen, wie für Verlust und Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Dies gilt ebenso für alle Räumlichkeiten des Hotels. Soweit das Hotel für den Gast Fremdleistungen, technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Gastes. Der Gast stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei. Das Hotel haftet nicht für Unfälle bei Freizeitprogrammen jeder Art, es sei denn, das Hotel handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
SONSTIGES Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlags mitgebracht werden. In Räumen mit Speisen und Getränkeabgabe dürfen Tiere jeglicher Art nicht mitgebracht werden. Weckaufträge führt das Hotel mit größtmöglichster Sorgfalt aus. Schadenersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind ausgeschlossen. Auskünfte werden nach besten Wissen erteilt. Auch hier sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Fundsachen werden nur auf Anfrage, kostenpflichtig nachgesandt und werden im Hotel bis zu drei Monaten aufbewahrt: Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben dem örtlichen Fundbüro übergeben. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt das Hotel mit Diskretion und Sorgfalt. Die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung wird gegen Kostenerstattung und nur auf Ausdrücklichen Wunsch übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Hotels, hier Düsseldorf, vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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